Erfahren Sie hier alles zum Thema Kosten und Finanzierung.
Die Parkklinik – Ästhetisch Plastische Chirurgie in Karlsruhe steht für ein transparentes und nachvollziehbares Kostensystem. Als Anbieter hochwertiger medizinischer Leistungen sehen wir uns auch bei der Frage der Kosten in der Verantwortung, unsere Patientinnen und Patienten umfassend zu informieren. Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über die Zusammensetzung der Kosten ästhetisch-plastischer Behandlungen, die sich daraus ergebenden Preisspannen sowie unsere besonderen Leistungen hinsichtlich Finanzierung und Folgekostenversicherung.
Wie setzen sich die Kosten einer ästhetisch-plastischen Behandlung zusammen?
Welche Kosten entstehen eigentlich bei einer ästhetisch-plastischen Behandlung? Vielen Patientinnen und Patienten, die sich für eine bestimmte Operation interessieren, ist nicht bewusst, aus wie vielen Teilen sich der Preis dafür zusammensetzt: Die Kosten für Operationssaal und technische Ausstattung, Aufbereitung und Sterilisation chirurgischer Instrumente, Nahtmaterial, eventuell verwendete Implantate und nicht zuletzt die Personalkosten für qualifiziertes Personal – von der OP-Schwester über den Anästhesisten bis hin zum Plastischen Chirurgen – müssen bei der Kalkulation des Preises berücksichtigt werden.
Qualität hat ihren Preis – das wissen unsere Patientinnen und Patienten. Das bedeutet aber nicht, dass wir für unsere Leistungen Fantasiepreise ansetzen. Stattdessen erstellen wir für jede Behandlung einen detaillierten Kostenplan. So wissen unsere Patienten ganz genau, mit welchen Kosten sie rechnen müssen und wie der Gesamtpreis der Behandlung zustande kommt.
Wie berechnen wir die Kosten einer ästhetisch- plastischen Behandlung?
Als Ärzte sind wir grundsätzlich dazu verpflichtet, nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abzurechnen. Diese ist in Deutschland Grundlage aller medizinischen Leistungen, die außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden. Auch Beratung und Untersuchung sind ärztliche Leistungen und dürfen nach dem Heilmittelwerbegesetz nicht kostenlos angeboten werden. Daher stellen wir unseren Patienten auch eine Erstberatung nach der GOÄ in Rechnung.
In der Regel dürfen die Kosten für eine ästhetische Behandlung nicht von den Kostenträgern (also der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung oder aber der Beihilfe) übernommen werden. Dennoch existiert ein System, nach dem die Kosten einer stationären Operation ganz transparent ermittelt werden können. Dieses System nennt sich DRG (Diagnosis Related Groups oder Diagnosebezogene Fallgruppen) und wird in Deutschland seit 2004 bei medizinischen Indikationen zur Abrechnung der Kosten zwischen Kliniken und Krankenversicherungen genutzt. Es enthält Durchschnittswerte für die anfallenden Kosten praktisch jeder medizinischen Behandlung, die Jahr für Jahr bundesweit statistisch neu ermittelt und aktualisiert werden.
Kosten für ästhetisch-plastische Behandlungen
Beratung
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ab 50,00 EUR |
Augenbrauenanhebung
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ab 1.600,00 EUR |
Bauchdeckenstraffung
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ab 5.500,00 EUR |
Botulinumbehandlung 10,00 EUR pro IE
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ab 160,00 EUR |
Bruststraffung
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ab 2.000,00 EUR |
Brustvergrößerung mit Eigenfett
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ab 3.000,00 EUR |
Brustvergrößerung mit Implantat
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ab 5.800,00 EUR |
Brustverkleinerung
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ab 5.500,00 EUR |
Doppelkinnkorrektur
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ab 2.000,00 EUR |
Facelift / Halslift
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ab 4.500,00 EUR |
Fettabsaugung (WAL, Waterjet Assisted Liposuction)
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ab 2.000,00 EUR |
Fettabsaugung am Kinn
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ab 1.600,00 EUR |
Fillerbehandlung pro ml Hyaluronsäure
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ab 300,00 EUR |
Gynäkomastie / Lipomastie
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ab 2.000,00 EUR |
Implantatentfernung
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ab 800,00 EUR |
Intimchirurgie (Schamlippenkorrektur)
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ab 1.800,00 EUR |
Lipofilling (Fettinjektion)
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ab 1.000,00 EUR |
Lippenkorrektur (Lipofilling)
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ab 1.000,00 EUR |
Narbenbehandlung
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ab 600,00 EUR |
Nasenkorrektur
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ab 3.000,00 EUR |
Oberarmstraffung
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ab 2.500,00 EUR |
Oberlidstraffung (Schlupflider)
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ab 1.900,00 EUR |
Oberschenkelstraffung
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ab 4.500,00 EUR |
Ohrenkorrektur
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ab 1.600,00 EUR |
Schlupfwarzen
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ab 800,00 EUR |
Schweißdrüsenabsaugung
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ab 1.600,00 EUR |
Stirnlifting
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ab 4.500,00 EUR |
Unterlidstraffung (Tränensäcke)
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ab 2.000,00 EUR |
Folgekostenversicherung
Bei Folgekosten, die aufgrund einer Komplikation einer medizinisch nicht indizierten Behandlung auftreten, schreibt der Gesetzgeber die Beteiligung des Behandelten vor. Patientinnen und Patienten haben die Möglichkeit, bei größeren Operationen eine Folgekostenversicherung abzuschließen, um sich vor unvorhersehbaren finanziellen Belastungen im Nachgang einer ästhetischen Behandlung zu schützen.
Finanzierung
Patientinnen und Patienten, die eine ästhetisch-plastische Behandlung ohne medizinische Indikation nicht auf einmal bezahlen können oder wollen, erhalten bei uns die Möglichkeit einer Ratenzahlung. Hierfür arbeiten wir mit dem Dienstleister medipay zusammen, der auf die Finanzierung komfortmedizinischer Leistungen spezialisiert ist. Weitere Informationen über medipay finden Sie hier.